Konzept der Inklusion von Schüler*innen mit Förderbedarf

Die Comenius-Gesamtschule definierte sich bereits in ihrer ersten Konzeption, die Grundlage für die Genehmigung und Gründung der Schule im Jahr 2014 war, als inklusive Schule. Der Leitgedanke unseres Namensgebers Johann Amos Comenius „Alle. Alles. Ganz.“ zu lehren, ist dabei die Maxime unseres Handelns. Wir wollen im besten Sinne eine Schule für ALLE sein, also selbstverständlich auch für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf.

5.1.1 Förderschwerpunkte

5.1.2 Aktueller Stand

Im Schuljahr 2022/2023 werden an der Comenius-Gesamtschule in den Stufen 5-10 insgesamt 87 Kinder und Jugendliche mit folgenden Förderschwerpunkten unterrichtet: Lernen (LE), Emotionale-Soziale Entwicklung (ESE), Geistige Entwicklung (GE), Sprache (SQ), Körperliche und motorische Entwicklung (KME), Sehen (SE), Autismus-Spektrums-Störung (ASS). Mit derzeit 57 Schülerinnen und Schülern stellen die zieldifferenten Schüler (LE, GE) die größte Gruppe dar.

Fünf Sonderpädagogen fördern die Kinder im Schuljahr 2022/2023 im Team mit den Regelschullehrern und den Sozialpädagogen.

Ein Arbeitskreis „Inklusion“ koordiniert die Entwicklung und ist zuständig für die Einhaltung und Weiterentwicklung des vorliegenden Konzeptes.

5.1.3 Übergang in die Sekundarstufe I

5.1.3.1 Rahmenbedingungen

Wird ein Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an der Comenius-Gesamtschule aufgenommen, so handelt es sich in jedem Fall (gemäß AO-SF § 16) um eine Änderung des Förderortes. Dies gilt auch, wenn das Kind bereits in einer Grundschule im Gemeinsamen Lernen gefördert wurde.

Voraussetzung für die Entscheidung der Schulaufsicht für die Aufnahme ist, dass die Eltern einen Antrag auf Teilnahme am Gemeinsamen Lernen gestellt haben. Außerdem hat die abgebende Grundschule in ihrer jährlichen Überprüfung festgestellt, dass der Unterstützungsbedarf auch in der Sekundarstufe weiterhin besteht.

Nach § 19 Abs. 5 SchulG muss auch der Schulträger der Aufnahme zustimmen, so dass die besonderen Bedingungen des Förderortes Comenius-Gesamtschule bei der Entscheidung berücksichtigt werden.

Nach Prüfung der rechtlichen, personellen und räumlichen Voraussetzungen teilt das Schulamt die Förderschüler zu.

Der Unterricht wird so organisiert, dass eine Doppelbesetzung aus einer sonderpädagogischen und einer Fachlehrkraft potenziell möglich ist, soweit es die Personalbesetzung zulässt.

5.1.3.2 Aufnahmekriterien

Die Comenius-Gesamtschule bietet grundsätzlich in jedem Jahrgang das Angebot des Gemeinsamen Lernens an. Die Klassen a und b nehmen primär Schüler mit zieldifferentem Unterstützungsbedarf auf. Alle weiteren Schüler*innen mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf werden auf die weiteren Klassen der Jahrgangsstufe verteilt. Gegebenenfalls kommt es in der ersten Wochen nach Schulbeginn und dann erfolgten Einschätzungen des tatsächlichen Bedarfs der Lernenden nochmal zu Umverteilungen der Schüler*innen.

5.1.3.3  Vorbereitungen

Zur bestmöglichen Vorbereitung sollen pädagogische Gespräche mit den Klassenleitungen und sonderpädagogische  Lehrkräfte (und MPT-Kräfte im Bereich Inklusion) der abgebenden Grund- oder Förderschule über die zu erwartenden Chancen und Grenzen der sonderpädagogischen Förderung der Kinder an der Comenius-Gesamtschule geführt werden.

Es ist beabsichtigt, den Kindern über die regulären Grundschulbesuchstage hinaus einen weiteren Schnuppertag in einer fünften Klasse unserer Schule zu ermöglichen.

Die Eltern haben die Möglichkeit, sich nach individueller Terminabsprache die Comenius-Gesamtschule in ihrem alltäglichen Betrieb anzusehen und sich eingehend durch die Schulleitung, dem bzw. den sonderpädagogischen Lehrkräften beraten zu lassen.

5.1.3.4  Elterninformation

Am halbjährlich stattfindenden Beratungstag werden die Eltern mit ihren Kindern zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Im Sinne der Inklusion wird angestrebt, dass die Klassenleitung und die sonderpädagogische Lehrkraft gemeinsam mit den Eltern in Austausch über den bisherigen Leistungs- und Entwicklungsstand ihres Kindes kommen. Teil dieses Gesprächs ist bei den Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auch das Förderplangespräch, welches mit den entsprechenden Zielvereinbarungen endet (siehe Förderplanung).

Weitere Gespräche können jederzeit bei Bedarf vereinbart werden.

5.1.4  Pädagogische Aspekte

5.1.4.1  Pädagogische Grundprinzipien

Ein erstrebenswertes Ziel der Inklusion ist das Erlernen gegenseitiger Akzeptanz, die die Basis des sozialen Miteinanders darstellt. Alle Schülerinnen und Schüler kommen mit unterschiedlichen Voraussetzungen, Erwartungen, Ängsten, Stärken und Motivationshaltungen zur Schule. Jeder junge Mensch hat für sich ein individuelles Lebensmodell. In einer inklusiven Schule haben diese Modelle eine große Spannweite. Das bedeutet, dass der Unterricht in hohem Maße schülerzentriert ausgerichtet sein muss, um den Schülerinnen und Schülern mit ihren unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht werden zu können. Ebenso eröffnet dies aber auch die Chance, bereits früh zu erkennen und akzeptieren zu lernen, dass Menschen unterschiedliche Voraussetzungen zum (miteinander) Lernen mitbringen und folglich zu tolerieren, dass manche Mitschüler*innen andere und mitunter sehr individuelle Unterstützungsangebote erhalten.

Gerade beim Übergang in die Sekundarstufe, in eine neue Schulform, brauchen die Kinder Orientierung, Akzeptanz, Toleranz, Halt und emotionale Sicherheit. Sie sind abhängig von einem positiven Lernklima, das Offenheit erlaubt.

5.1.4.2  Leitziele

Ziel des Gemeinsamen Lernens an der Comenius-Gesamtschule ist:

So viel Gemeinsamkeit wie möglich – so viel Differenzierung wie nötig.

Was bedeutet dies konkret: Nach Möglichkeit werden gemeinsame Lernerfahrungen am gleichen Unterrichtsgegenstand angestrebt, gegebenenfalls mit unterschiedlichen Lernzielen und Lernergebnissen. Dabei werden die Lernenden mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf nicht von der Umwelt isoliert beschult, sondern sie lernen mit ihren besonderen Bedürfnissen in ihrer realen Umwelt umzugehen. Die Schüler*innen ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf erhalten insbesondere die Möglichkeit, ihre Kompetenzen im Bereich des sozialen Lernens auszubauen. Dazu zählen Fähigkeiten wie Hilfsbereitschaft, Verständnis, Toleranz (s.o.), Perspektivübernahme und Empathie.

Natürlich gibt es auch Unterrichtsphasen, in denen die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gemäß ihrer aktuellen Lernbedarfe intensiver und individueller im Rahmen einer Kleingruppenförderung begleitet werden. Hier ist allerdings ebenso möglich, dass auch Schüler*innen ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die dennoch aktuell intensivere Übung benötigen, an dieser Förderung teilnehmen und profitieren.

Deshalb kommt es vor, dass inklusive Lernende zeitgleich parallel zu ihrer Regelklasse in einer sonderpädagogisch betreuten Gruppe lernen und gefördert werden.

Innere Differenzierung

–        Die innere Differenzierung des Unterrichts ist eine methodische Grundvoraussetzung für inklusives Lernen.

–        Die individuellen Lernvoraussetzungen jedes Einzelnen werden berücksichtigt und erfordern individuelle Förderpläne.

–        Die Schüler*innen lernen mit- und voneinander.

–        Soweit möglich, wird eine sonderpädagogische Lehrkraft und ein/e Fachlehrer*in gemeinsam im Unterricht eingesetzt. Sie arbeiten im Team.

–        Offene Unterrichtsformen, gemeinsames Spielen und Erschließung der gemeinsamen Umwelt durch den Besuch außerschulischer Lernorte ermöglichen individualisiertes und gemeinsames Lernen.

Äußere Differenzierung

–        Anpassung des Niveaus und des Umfangs von Lernangeboten

–        Veränderter Lernraum (Kleingruppenarbeit)

–        ggf. individuelle Pausen- und Ruhezeiten

–        das Angebot der Pädagogischen Insel (siehe auch Punkt 1.4.7)

Das Gemeinsame Lernen an der Comenius-Gesamtschule verbindet diese Differenzierungen durch gemeinsame Unterrichtsinhalte, den Klassenraum als gemeinsamen Lernort und das Lehrkräfteteam, das sich gemeinsam für alle Schüler*innen der Lerngruppe verantwortlich fühlt. Die Kinder erleben Schule als Ort für Interaktion und Kommunikation, an dem sie lernen, Mitmenschen mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und -bedürfnissen anzuerkennen, eigene Stärken und die Stärken anderer zu sehen, auch mal Frustrationen ertragen zu können, zu kooperieren, Hilfe zu leisten und/oder zu erhalten und Solidarität zu erfahren.

5.1.4.3  Klassengröße

Die rechtlichen Grundsätze sehen vor, dass die Schülerzahl in einer Klasse um durchschnittlich zwei Lernende reduziert werden kann, wenn pro Zug des Jahrgangs zwei Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufgenommen werden. Dies begrenzt die Klassenstärke auf eine Höchstzahl von 27 Kindern in den Klassen 5 und 6, sowie von 28 Lernenden in den Stufen 7-10. Um ein ausgewogenes Verhältnis von Schüler*innen mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf zu schaffen, sollen nicht mehr als sechs Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf eine Klasse besuchen.

5.1.4.4  Lehrerteams

Die sonderpädagogischen Lehrkräfte unterrichten in der Regel im Team mit den Fachlehrern. Innerhalb des Teams arbeiten sie gleichberechtigt nebeneinander. Dies meint auch, dass sich beide Lehrpersonen für alle Schülerinnen und Schüler der Klasse gleichermaßen verantwortlich fühlen und zeigen, wobei angemessen zu berücksichtigen ist, dass die sonderpädagogische Lehrperson ggf. in zwei Klassen den Part des Co-Klassenlehrers zu erfüllen hat. Weitere Fachlehrkräfte, die in der Klasse unterrichten, sollten zumindest in den unteren Jahrgängen auf ein Mindestmaß begrenzt sein, um eine intensive Beziehungsgestaltung und größtmögliche Transparenz gewährleisten zu können.

Die Kooperation im Lehrerteam kann in unterschiedlicher Form erfolgen:

–        Eine der beiden Lehrpersonen übernimmt die primäre Unterrichtsverantwortung, die andere unterstützt. Die Rollen können je nach Fach wechseln.

–        Eine Lehrperson unterrichtet eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern, die andere begleitet diejenigen Schüler*innen, die aktuell auf einem anderen Niveau oder an einem anderen Lerngegenstand arbeiten. Dazu kann auch ein Differenzierungsraum aufgesucht werden.

–        Eine Lehrperson führt die Unterrichtsstunde durch, die andere bietet die zusätzlichen Unterstützungsangebote oder differenzierte Hilfen für einzelne an, sodass alle ihre individuellen Fach- und Förderziele erreichen können.

Um die Gelegenheit zu erhalten, zeitweise die Perspektive zu wechseln, sollten nach Möglichkeit auch die Sonderpädagogen ein Fach in der Klasse federführend unterrichten bzw. phasenweise die Rolle der/s Fachlehrer*in einnehmen und umgekehrt, die Fachlehrkraft die assistierende bzw. beobachtende Rolle einnehmen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass sich die aktuelle Personalsituation erheblich verbessert.

5.1.4.5  Unterrichtsgestaltung

Die Unterrichtsplanung bewegt sich zwischen den beiden folgenden Fragestellungen:

  • Wie sind individuelle Lern- und Entwicklungsfortschritte zu verwirklichen?
  • Wie sind gemeinsame Erfahrungen zu ermöglichen und zu fördern?
Individualisierung durchGemeinsamkeit durch
Differenzierung der ZeitGemeinsame Inhalte
Differenzierung des UmfangsGemeinsame Methoden
Differenzierung des NiveausGemeinsame Nutzung der Medien
Differenzierung der HilfeGemeinsame Lernorte
Differenzierung der MedienGemeinsame Orte zur Begegnung
Differenzierung der Ziele Differenzierung der individuellen pädagogischen AngeboteGemeinsame Lernzeiten Gemeinsame Pausenzeiten
 

Im Gemeinsamen Lernen sollen die Grundsätze des Classroom-Managements im Besonderen berücksichtigt werden.

5.1.4.6  Pausengestaltung

An der Comenius-Gesamtschule finden im Laufe des Schultages zwei Pausen statt. Um 12.55 beginnt eine 48-minütige Mittagspause, in der die Schüler*innen in der Mensa ein Mittagessen zu sich nehmen können. Ferner steht ein „Spieleraum“ mit einem Großkicker und der Möglichkeit zur Ausleihe von verschiedenen Gesellschaftsspielen und ein Ruheraum mit Schülerbücherei zur Verfügung. Auf dem Schulhof gibt es Tischtennisplatten, Turngeräte, einen Basketballkorb, ein Trampolin und ein Mini-Soccer-Feld. Bei einer Spielgeräte-Ausleihe können außerdem verschiedene Spielgeräte ausgeliehen werden.

5.1.4.7 Pädagogische Insel

Die „Pädagogische Insel“ ist ein Förderangebot für Schüler und
Schülerinnen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale-Soziale-Entwicklung (aktuell aus dem Jahrgang 5). Dies können unter anderem Schwierigkeiten im Bereich Konzentration und Ausdauer, im Bereich Selbstkompetenz sowie im Bereich Selbstvertrauen/Anstrengungsbereitschaft sein. So sollen Schüler und Schülerinnen, die Schwierigkeiten haben, ihr Verhalten einen ganzen Schulvormittag lang zu kontrollieren, in der Insel gezielte Unterstützung erhalten. Unter diesem Aspekt stellt die „Pädagogische Insel“ auch ein präventives Angebot dar, um Eskalationen zu verhindern.

Die vorrangige Zielsetzung der Arbeit in der Pädagogischen Insel besteht darin, den
Schüler*innen mit Beeinträchtigungen im sozial-emotionalen Bereich einen erfolgreichen und konfliktfreien Schulbesuch zu ermöglichen. Die Förderung orientiert sich an den Zielsetzungen des jeweiligen individuellen Förderplans. Die pädagogische Arbeit in der Insel stellt eine Ergänzung dar zur pädagogischen Arbeit in den Klassen. Das Konzept der „Pädagogischen Insel“ wird in regelmäßigen Abständen evaluiert.

5.1.5 Förderplanung

5.1.5.1 Die Grundlagen

Um den Unterstützungsbedürfnissen der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf umfassend entsprechen zu können, ist eine gezielte Förderplanung grundlegend. Sonderpädagogische Förderung zeichnet sich durch ein auf diagnostischen Erkenntnissen begründete Intervention und kontinuierliche Evaluation dieser aus. Daher soll die Förderung unserer Schülerinnen und Schüler auf einer intensiven Förderdiagnostik bezogen auf den Lern- und Entwicklungsstand beruhen[1]. Auf Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse werden folglich spezifische Konsequenzen abgeleitet und in Form von mittelfristigen Zielen und konkreten Interventionsmaßnahmen als Planungsvorhaben definiert. Somit ist der Weg für alle individualisierten Maßnahmen und Hilfen geebnet[2]. Die schriftliche Planung und Dokumentation sonderpädagogischer Förderung soll einerseits für die Erziehungsberechtigten hilfreich sein, da sie hier über die geplanten Fördermaßnahmen informiert werden und auch selbst Anregungen dazu geben können[3]. Andererseits stellt der Förderplan die Grundlage einer zielgerichteten und gut abgestimmten Kooperation zwischen unseren Lehrkräften der allgemeinen Schule und den hier tätigen sonderpädagogischen Lehrkräften dar und schafft auch für unsere Schüler*innen Transparenz darüber, in welchen Entwicklungsbereichen sie in den kommenden Monaten ihre Kompetenzen erweitern sollen und wie sie dabei unterstützt werden.

  • Der Förderplan

Die an der Comenius-Gesamtschule verfassten Förderpläne orientieren sich an den Qualitätsstandards eines Förderplans als Arbeitsplan[4]: Sie sind somit ökonomisch in der Erstellung und Fortschreibung und durch ihre Schwerpunktsetzung überschaubar und zeitlich befristet. Sie orientieren sich weitestgehend an den Stärken und den vordringlichsten Förderbereichen aus den verschiedenen sonderpädagogischen Lern- und Entwicklungsbereichen. Federführend bei der Erstellung des Förderplans ist die sonderpädagogische Lehrkraft der jeweiligen Stufe.

Die beschlossenen Fördermaßnahmen sind eindeutig formuliert und auf den Schulalltag und Unterrichtsablauf angepasst. Es besteht Transparenz über die beschlossenen Ziele und Maßnahmen bei den Schülerinnen und Schülern, den Lehrkräften sowie den Erziehungsberechtigten. So werden zweimal jährlich Förderpläne verfasst bzw. fortgeschrieben. Hierbei soll perspektivisch in Anlehnung an die KEFF-Methode die Förderplanung kooperativ gestaltet werden.

5.1.6 Leistungsbewertung und Berufsorientierung

5.1.6.1 Zeugnisse

–    Schüler*innen, die im Bildungsgang Geistige Entwicklung zieldifferent gefördert werden, erhalten gemäß § 41 bzw. § 33 Abs. 2 AO-SF am Ende des Schuljahres ein Berichtszeugnis mit beschreibenden Texten in allen Fächern. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte gemäß ihrer individuellen Ziele im Förderplan. Die Schüler*innen, die im Bildungsgang Lernen unterrichtet werden, erhalten dieses Zeugnis am Ende jedes Schulhalbjahres.

–    Das Arbeits- sowie Sozialverhalten der Schüler*innen aller Förderschwerpunkte wird im Textzeugnis (GE, LE) bzw. in einer Anlage zum Zeugnis (ESE) beschrieben.

–    Der Förderschwerpunkt der Schüler*innen wird auf dem Zeugnis angegeben. Bei für Bewerbungen relevanten Zeugnissen kann diese Information auf Wunsch der Erziehungsberechtigten entfallen.

5.1.6.2 Schulabschlüsse

An der Comenius-Gesamtschule können die zielgleich geförderten Schüler*innen mit den Schwerpunkten ESE, KME, SQ und SE alle von der Schule vergebenen Abschlüsse erwerben.

Schüler*innen schließen den Bildungsgang Lernen nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht in Klasse 10 ab. Sie können folgende Abschlüsse erreichen:

–    Abschlusszeugnis des Bildungsganges Lernen nach Klasse 10

– Hauptschulabschluss im Förderschwerpunkt Lernen § 35 (3) AO-SF:
In einem gesonderten Bildungsgang führt die Klasse 10 zu einem dem Hauptschulabschluss (nach Klasse 9) gleichwertigen Abschluss. Dieser Abschluss wird vergeben, wenn die Leistungen in allen Fächern mindestens ausreichend sind oder die in § 35 AO-SF aufgeführten Bedingungen erfüllt wurden. In der Schule zu beachtenden Voraussetzungen für den Hauptschulabschluss im Förderschwerpunkt Lernen:

– Entscheidung und Dokumentation der Klassenkonferenz, in welchen Bildungsgang der Klasse 10 die Schülerin oder der Schüler aufgenommen wird (§ 36 (1) AO-SF),

– Teilnahme am Englischunterricht in den Klassen 9 und 10 (§ 35 (4) AO-SF),

– Erreichen der in den Kernlehrplänen NRW beschriebenen Kompetenz-erwartungen für die Klasse 9 der Hauptschule,

– zusätzliche Beschreibung der Leistungen mit Noten in allen Fächern.

Eine Schulzeitverlängerung ist nur möglich (um maximal zwei Jahre), wenn dadurch der Abschluss gem. § 35 (3) AO-SF erreicht werden kann.

Schüler*innen, die im Bildungsgang Geistige Entwicklung gefördert wurden, erhalten am Ende der Schulbesuchszeit ein Abschlusszeugnis, das die erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt. Nach den Bestimmungen der BASS §30, entspricht dieses Abschlusszeugnis im Bildungsgang GE keinem regulären Schulabschluss.

Die Schüler*innen erhalten ein Abgangszeugnis, wenn sie, nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht, die Schule vor dem Ende von Klasse 10 verlassen. Hier werden ihre erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten bescheinigt (§ 35 (1) AO-SF).

5.1.6.3 Berufsberatung

Die Comenius-Gesamtschule bereitet die Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Rahmen der Berufsberatung auf die Zeit nach der Schule vor. Hierbei durchlaufen die zielgleichen Förderschüler*innen gemeinsam mit den Regelschüler*innen die Bausteine der Berufsvorbereitung (KAoA, BOB-Büro, Praktika und die Beratung durch das Arbeitsamt). Zieldifferenten Schüler*innen steht darüber hinaus eine individuellere Unterstützung durch das Programm KAoA-Star, sowie schulinterner Beratung zur Verfügung (weitere Informationen entnehmen Sie dem Konzept Berufsberatung).

5.1.7 Zusammenarbeit mit weiterem pädagogischem Personal

Die Inklusionsassistenten*innen sind ein wichtiger Baustein in der Zusammenarbeit mit den Lehrkräften und bei der Unterstützung und Förderung der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Die Inklusionsassistenz wird durch außerschulische Leistungserbringer eingestellt und der Personaleinsatz wird über diese Leistungserbringer überwacht und organisiert. Inklusionsassistenten*innen sind Personen mit einer pädagogischen und/ oder pflegerischen Ausbildung: z. B. Erzieher/-innen, Heilerziehungspfleger/-innen, Heilpädagogen oder Heil-pädagoginnen, Krankenschwestern/-pfleger. Weitere Tätige haben in der Regel pädagogische Praxiserfahrung in der  Integrationshilfe oder der  Inklusionsassistenz.

Sie dienen insbesondere der Unterstützung von Kindern mit seelischen, sowie geistigen und körperlichen Behinderungen. Der Einsatz von Inklusions-assistenten*innen ist über das Sozialgesetzbuch und das Schulgesetz (§ 92 Abs.1 SchulG) geregelt und ermöglicht es uns diese pädagogischen Hilfen in den Unterricht einzubinden, um Schüler pädagogisch zu begleiten. Sie sollen ein Bindeglied zwischen den Lehrkräften und den Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf darstellen. In Absprache mit den sonderpädagogischen Lehrkräften und auf Basis des Förderplans, erhalten die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf die Möglichkeit, zieldifferente Unterrichtsinhalte mit Unterstützung zu erarbeiten. Dabei sollen die Schüler nach Möglichkeit die Unterrichtszeit im Lernverband verbringen, um eine größtmögliche Integration in die Gruppe zu ermöglichen. Hierbei unterstützen die Inklusionsassistenten*innen in hohem Maße.

Da die Inklusionsassistenten*innen die Schüler den ganzen Tag begleiten und unterstützen, spielen sie eine tragende Rolle bei der sozialen Integration der Schülerinnen und Schülern. So erfolgt eine Begleitung zu jedem Zeitpunkt; auch über den Unterricht hinaus. Sie begleiten in den Pausen, auf dem Schulweg, bei Unterrichtsgängen und Klassenfahrten. Außerdem unterstützen sie die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung (KME) bei der Pflege. Sie helfen und assistieren bei der Nahrungsaufnahme von motorisch eingeschränkten Schüler*innen. Sie helfen bei der Mobilisation des Kindes, z. B. durch Hilfe beim Aufstehen, Gehen und Bewegungsübungen. Eine weitere Begleitung findet bei therapeutischen Angeboten wie beispielsweise Logopädie und Ergotherapie innerhalb der Schule statt.

5.1.8 Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung

Im Rahmen der Fachkonferenzarbeit an der Schule tagt die Fachkonferenz Inklusion monatlich. Sie besteht aus einem multiprofessionellen Team, aus MPT-Kräften und Sonderpädagog*innen.

Für die Sicherung und Entwicklung der Qualität der sonderpädagogischen Arbeit ist immer wieder zu überprüfen und zu sichern, dass…

sachorientiert:

– die räumlichen und zeitlichen Bedingungen für das geplante Arbeiten vorhanden sind.

– die Ausstattung und die geplanten Medien zur Verfügung stehen.

– ein stetiger Informations- und Erfahrungsaustausch stattfinden kann.

personenorientiert:

– alle Beteiligten mit den Maßnahmen übereinstimmen.

– die Maßnahmen mit persönlichen Möglichkeiten übereinstimmen.

– Arbeitszufriedenheit und ein positives Arbeitsklima gegeben sind.

– gemeinsame konzeptionelle Vorstellungen entwickelt werden können.

5.1.9 Ausblick

Dieses Konzept stellt keine starre Vorgabe für die künftige Ausgestaltung der Inklusion an der Comenius-Gesamtschule dar, es soll jährlich eine Evaluation unserer Arbeit und darauf basierend eine Weiterentwicklung stattfinden.

Des Weiteren strebt das Kollegium eine kontinuierliche Weiterbildung im Bereich der Inklusion an, etwa durch Fortbildungen zur Diagnostik, Methodik, Umgang mit herausfordernden Schülern und der kooperativen Förderplanung (KEFF) an.


[1] Vgl. U. Heimlich, S. Lutz, K. Wilfert de Icaza (2014): Ratgeber Förderplanung: Individuelle Lernförderung im Förderschwerpunkt Lernen. Persen, S. 8.

[2] Vgl. Bezirksregierung Düsseldorf (Hrsg.) (2015): Inklusion. Manual zur Erstellung eines schulischen Konzepts., S. 47

[3] Vgl. Ratgeber Förderplanung., S. 4.

[4] Vgl. Melzer, C. (2010): Wie können Förderpläne effektiv sein und eine professionelle Förderung unterstützen? In: Zeitschrift für Heilpädagogik, S. 212-220.