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Fragen und Antworten zum Schulstart ab dem 12.08.2020

Wann beginnt für mein Kind der Unterricht?

Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 6-10 starten am 12.08.2020 um 07.50 Uhr in ihrem Klassenraum. Die Oberstufe trifft sich in der Aula, zur Einschulung der neuen Fünftklässler wurde gesondert eingeladen.

Welche Hygieneregeln gelten?

Das vor den Ferien veröffentlichte Hygienekonzept gilt weiter. Neu ist nun die von der Landesregierung eingeführte Maskenpflicht für ALLE während des gesamten Schultages auf dem gesamten Schulgelände. Den Informationen des Bildungsministeriums in den Medien konnten Sie bereits entnehmen, dass die Eltern für die Maskenausstattung der Kinder verantwortlich sind. Widersetzt sich ein Kind dem Tragen der Maske fortgesetzt, so kann des vom Unterricht ausgeschlossen werden.

Anstatt einer gestaffelten Zeitplanung, die auf Grund des dafür notwendigen hohen Personaleinsatzes zu zusätzlichen Unterrichtskürzungen geführt hätte, nehmen wir eine räumliche Trennung vor:

Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-7 dürfen das Schulgelände ausschließlich über den Eingang Weberstraße betreten und verlassen, sowie ausschließlich die an das Unterhaus grenzenden Schulhöfe benutzen. Die Lernenden der Klassen 8-11 betreten das Schulgelände entsprechend nur über den Eingang Bergheimer Straße und dürfen nur den Schulhof vor dem Mittelhaus nutzen.

Wird der Unterricht nach Plan erteilt?

In der Oberstufe wird der Unterricht in vollem Umfang erteilt, in der Sekundarstufe I mussten wir aufgrund des fehlenden Personals (Angehörige der Risikogruppen) Kürzungen vornehmen. Es werden jedoch alle Fächer unterrichtet, im Bereich des Wahlpflichtunterrichts Technik auch über Videounterricht.

Findet der Ganztag statt?

Ganztagsangebote wird es zu Beginn nur in sehr geringem Umfang geben, wir haben alle uns zur Verfügung stehenden Lehrerstunden in Unterricht gesteckt. Der Unterricht der Klassen 5-7 endet gewöhnlich am Mittag, so dass die Kinder nicht über Mittag in der Schule sind. Die größeren Schülerinnen und Schüler, die am Nachmittag unterrichtet werden, können ihre Mittagspause auf dem entsprechenden Schulhof verbringen und haben die Möglichkeit, sich bei der Schülerfirma zu versorgen.

Die Nutzung der Mensa ist sehr kompliziert, gerade mit zwei Schulen. Deshalb werden wir darauf bis zum 31.08.2020 verzichten, so lange gelten die gerade erlassenen Regeln von Seiten der Landesregierung.

Werden die Fächer Sport und Musik erteilt?

Ja! Im Fach Musik wird auf Singen im Raum verzichtet, Sport findet zunächst einmal draußen statt. Um auch die Umkleidesituation möglichst entspannt zu halten, bitten wir die Kinder am Tag des Sportunterrichts soweit möglich in Sportkleidung zur Schule zu kommen.

Was geschieht bei einem Coronafall in der Schule?

Bei Verdachtsfällen und auch bei Nachrichten über bestätigte Fälle wird immer das Gesundheitsamt eingeschalten, das dann über geeignete Maßnahmen entscheidet.

Mein Kind gehört der Risikogruppe an. Was ist zu tun?

Dazu schreibt das Ministerium:

„Grundsätzlich    sind    Schülerinnen    und    Schüler    verpflichtet,    am  Präsenz-unterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht.  Für  Schülerinnen  und  Schüler  mit  relevanten  Vorerkrankungen  finden  die Bestimmungen über Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 SchulG) mit folgender Maßgabe Anwendung: Die Eltern entscheiden, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch  den  Schulbesuch  entstehen  könnte.  Die  Rücksprache  mit  einer  Ärztin  oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Entsprechende Pflichten gelten für volljährige Schülerinnen und Schüler. Die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen zum einen darlegen, dass für die Schülerin oder den Schüler wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Bei begründeten Zweifeln kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Besucht die Schülerin oder der Schüler die Schule voraussichtlich oder tatsächlich länger als sechs Wochen nicht, soll die Schule ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen. Für die Schülerin  oder  den  Schüler  entfällt  lediglich  die  Verpflichtung  zur  Teilnahme  am Präsenzunterricht. Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die  Aufgabe  der  Schule  erfüllt  und  das  Bildungsziel  erreicht  werden  kann.  Hierzu gehört  auch  der  Distanzunterricht.  Die  Verpflichtung  zur  Teilnahme  an  Prüfungen bleibt bestehen.“

Ein Angehöriger gehört zur Risikogruppe. Was ist zu tun?

Dazu schreibt das Ministerium:

„Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Großeltern  oder  Geschwister  –  in  häuslicher  Gemeinschaft  lebt  und  bei  diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders  hohes  gesundheitliches  Risiko  darstellt,  besteht,  sind  vorrangig Maßnahmen  der  Infektionsprävention  innerhalb  der  häuslichen  Gemeinschaft  zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen.  Die Nichtteilnahme von Schülerinnen und Schülern am Präsenzunterricht kann zum Schutz  ihrer  Angehörigen  nur  in  eng  begrenzten  Ausnahmefällen  und  nur vorübergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden  Angehörigen  vorgelegt  wird,  aus  dem  sich  die  Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. 

6 Eine Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich die oder der Angehörige aufgrund des individuellen Verlaufs ihrer oder seiner Vorerkrankung vorübergehend in einem Zustand erhöhter Vulnerabilität befindet.  Die  Verpflichtung  der  Schülerinnen  und  Schüler  zur  Teilnahme  am Distanzunterricht und zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.“

Bekommt mein Kind von der Schule ein digitales Endgerät?

Die Stadt Neuss beschafft für die Neusser Schulen 2400 iPads, die dann an die einzelnen Schulen verteilt werden. Die Geräte können dann von „bedürftigen“ Lernenden per Leihvertrag zur Nutzung ausgeliehen werden. Gerade erarbeitet die Gruppe der Neusser Schulformsprecher Grundsätze für die Feststellung der „Bedürftigkeit“. Laut Auskunft des Schulträgers werden die erste Geräte voraussichtlich unmittelbar vor den Herbstferien an den Schulen ankommen. Wenn es so weit ist, werden wir Sie informieren.

Finden die Sitzungen der Schulmitwirkungsgremien statt?

Ja! Sowohl Klassenpflegschaften als auch Schulpflegschaft und Schulkonferenz tagen ganz normal. Die Einladungen werden wie gewohnt verteilt, während der Veranstaltung besteht natürlich Maskenpflicht und die Räume sind bestimmungsgemäß gereinigt.

Wie immer bitte ich Sie, sich ausschließlich auf die offiziellen Veröffentlichungen der Schule auf der Homepage oder in Papierform zu verlassen. Nachrichten in den Medien oder in sozialen Netzwerken sind immer mit Vorsicht zu genießen.