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Fragen und Antworten zum Schulstart ab dem 12.08.2020

Wann beginnt fĂŒr mein Kind der Unterricht?

Alle SchĂŒlerinnen und SchĂŒler der Klassen 6-10 starten am 12.08.2020 um 07.50 Uhr in ihrem Klassenraum. Die Oberstufe trifft sich in der Aula, zur Einschulung der neuen FĂŒnftklĂ€ssler wurde gesondert eingeladen.

Welche Hygieneregeln gelten?

Das vor den Ferien veröffentlichte Hygienekonzept gilt weiter. Neu ist nun die von der Landesregierung eingefĂŒhrte Maskenpflicht fĂŒr ALLE wĂ€hrend des gesamten Schultages auf dem gesamten SchulgelĂ€nde. Den Informationen des Bildungsministeriums in den Medien konnten Sie bereits entnehmen, dass die Eltern fĂŒr die Maskenausstattung der Kinder verantwortlich sind. Widersetzt sich ein Kind dem Tragen der Maske fortgesetzt, so kann des vom Unterricht ausgeschlossen werden.

Anstatt einer gestaffelten Zeitplanung, die auf Grund des dafĂŒr notwendigen hohen Personaleinsatzes zu zusĂ€tzlichen UnterrichtskĂŒrzungen gefĂŒhrt hĂ€tte, nehmen wir eine rĂ€umliche Trennung vor:

Die SchĂŒlerinnen und SchĂŒler der Klassen 5-7 dĂŒrfen das SchulgelĂ€nde ausschließlich ĂŒber den Eingang Weberstraße betreten und verlassen, sowie ausschließlich die an das Unterhaus grenzenden Schulhöfe benutzen. Die Lernenden der Klassen 8-11 betreten das SchulgelĂ€nde entsprechend nur ĂŒber den Eingang Bergheimer Straße und dĂŒrfen nur den Schulhof vor dem Mittelhaus nutzen.

Wird der Unterricht nach Plan erteilt?

In der Oberstufe wird der Unterricht in vollem Umfang erteilt, in der Sekundarstufe I mussten wir aufgrund des fehlenden Personals (Angehörige der Risikogruppen) KĂŒrzungen vornehmen. Es werden jedoch alle FĂ€cher unterrichtet, im Bereich des Wahlpflichtunterrichts Technik auch ĂŒber Videounterricht.

Findet der Ganztag statt?

Ganztagsangebote wird es zu Beginn nur in sehr geringem Umfang geben, wir haben alle uns zur VerfĂŒgung stehenden Lehrerstunden in Unterricht gesteckt. Der Unterricht der Klassen 5-7 endet gewöhnlich am Mittag, so dass die Kinder nicht ĂŒber Mittag in der Schule sind. Die grĂ¶ĂŸeren SchĂŒlerinnen und SchĂŒler, die am Nachmittag unterrichtet werden, können ihre Mittagspause auf dem entsprechenden Schulhof verbringen und haben die Möglichkeit, sich bei der SchĂŒlerfirma zu versorgen.

Die Nutzung der Mensa ist sehr kompliziert, gerade mit zwei Schulen. Deshalb werden wir darauf bis zum 31.08.2020 verzichten, so lange gelten die gerade erlassenen Regeln von Seiten der Landesregierung.

Werden die FĂ€cher Sport und Musik erteilt?

Ja! Im Fach Musik wird auf Singen im Raum verzichtet, Sport findet zunĂ€chst einmal draußen statt. Um auch die Umkleidesituation möglichst entspannt zu halten, bitten wir die Kinder am Tag des Sportunterrichts soweit möglich in Sportkleidung zur Schule zu kommen.

Was geschieht bei einem Coronafall in der Schule?

Bei VerdachtsfĂ€llen und auch bei Nachrichten ĂŒber bestĂ€tigte FĂ€lle wird immer das Gesundheitsamt eingeschalten, das dann ĂŒber geeignete Maßnahmen entscheidet.

Mein Kind gehört der Risikogruppe an. Was ist zu tun?

Dazu schreibt das Ministerium:

„GrundsĂ€tzlich    sind    SchĂŒlerinnen    und    SchĂŒler    verpflichtet,    am  PrĂ€senz-unterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht.  FĂŒr  SchĂŒlerinnen  und  SchĂŒler  mit  relevanten  Vorerkrankungen  finden  die Bestimmungen ĂŒber Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 SchulG) mit folgender Maßgabe Anwendung: Die Eltern entscheiden, ob fĂŒr ihr Kind eine gesundheitliche GefĂ€hrdung durch  den  Schulbesuch  entstehen  könnte.  Die  RĂŒcksprache  mit  einer  Ärztin  oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzĂŒglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Entsprechende Pflichten gelten fĂŒr volljĂ€hrige SchĂŒlerinnen und SchĂŒler. Die Eltern bzw. die betroffenen volljĂ€hrigen SchĂŒlerinnen und SchĂŒler mĂŒssen zum einen darlegen, dass fĂŒr die SchĂŒlerin oder den SchĂŒler wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit fĂŒr einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Bei begrĂŒndeten Zweifeln kann die Schule ein Ă€rztliches Attest verlangen und in besonderen FĂ€llen ein amtsĂ€rztliches Gutachten einholen. Besucht die SchĂŒlerin oder der SchĂŒler die Schule voraussichtlich oder tatsĂ€chlich lĂ€nger als sechs Wochen nicht, soll die Schule ein Ă€rztliches Attest verlangen und in besonderen FĂ€llen ein amtsĂ€rztliches Gutachten einholen. FĂŒr die SchĂŒlerin  oder  den  SchĂŒler  entfĂ€llt  lediglich  die  Verpflichtung  zur  Teilnahme  am PrĂ€senzunterricht. Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die  Aufgabe  der  Schule  erfĂŒllt  und  das  Bildungsziel  erreicht  werden  kann.  Hierzu gehört  auch  der  Distanzunterricht.  Die  Verpflichtung  zur  Teilnahme  an  PrĂŒfungen bleibt bestehen.“

Ein Angehöriger gehört zur Risikogruppe. Was ist zu tun?

Dazu schreibt das Ministerium:

„Sofern eine SchĂŒlerin oder ein SchĂŒler mit einem Angehörigen – insbesondere Eltern, Großeltern  oder  Geschwister  –  in  hĂ€uslicher  Gemeinschaft  lebt  und  bei  diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders  hohes  gesundheitliches  Risiko  darstellt,  besteht,  sind  vorrangig Maßnahmen  der  InfektionsprĂ€vention  innerhalb  der  hĂ€uslichen  Gemeinschaft  zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen.  Die Nichtteilnahme von SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern am PrĂ€senzunterricht kann zum Schutz  ihrer  Angehörigen  nur  in  eng  begrenzten  AusnahmefĂ€llen  und  nur vorĂŒbergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein Ă€rztliches Attest des betreffenden  Angehörigen  vorgelegt  wird,  aus  dem  sich  die  Corona-relevante Vorerkrankung ergibt. 

6 Eine Entbindung von der Teilnahme am PrĂ€senzunterricht kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich die oder der Angehörige aufgrund des individuellen Verlaufs ihrer oder seiner Vorerkrankung vorĂŒbergehend in einem Zustand erhöhter VulnerabilitĂ€t befindet.  Die  Verpflichtung  der  SchĂŒlerinnen  und  SchĂŒler  zur  Teilnahme  am Distanzunterricht und zur Teilnahme an PrĂŒfungen bleibt bestehen.“

Bekommt mein Kind von der Schule ein digitales EndgerÀt?

Die Stadt Neuss beschafft fĂŒr die Neusser Schulen 2400 iPads, die dann an die einzelnen Schulen verteilt werden. Die GerĂ€te können dann von „bedĂŒrftigen“ Lernenden per Leihvertrag zur Nutzung ausgeliehen werden. Gerade erarbeitet die Gruppe der Neusser Schulformsprecher GrundsĂ€tze fĂŒr die Feststellung der „BedĂŒrftigkeit“. Laut Auskunft des SchultrĂ€gers werden die erste GerĂ€te voraussichtlich unmittelbar vor den Herbstferien an den Schulen ankommen. Wenn es so weit ist, werden wir Sie informieren.

Finden die Sitzungen der Schulmitwirkungsgremien statt?

Ja! Sowohl Klassenpflegschaften als auch Schulpflegschaft und Schulkonferenz tagen ganz normal. Die Einladungen werden wie gewohnt verteilt, wĂ€hrend der Veranstaltung besteht natĂŒrlich Maskenpflicht und die RĂ€ume sind bestimmungsgemĂ€ĂŸ gereinigt.

Wie immer bitte ich Sie, sich ausschließlich auf die offiziellen Veröffentlichungen der Schule auf der Homepage oder in Papierform zu verlassen. Nachrichten in den Medien oder in sozialen Netzwerken sind immer mit Vorsicht zu genießen.