Wann beginnt fĂŒr mein Kind der Unterricht?
Alle SchĂŒlerinnen und SchĂŒler der Klassen 6-10 starten am 12.08.2020 um 07.50 Uhr in ihrem Klassenraum. Die Oberstufe trifft sich in der Aula, zur Einschulung der neuen FĂŒnftklĂ€ssler wurde gesondert eingeladen.
Welche Hygieneregeln gelten?
Das vor den Ferien veröffentlichte Hygienekonzept gilt weiter. Neu ist nun die von der Landesregierung eingefĂŒhrte Maskenpflicht fĂŒr ALLE wĂ€hrend des gesamten Schultages auf dem gesamten SchulgelĂ€nde. Den Informationen des Bildungsministeriums in den Medien konnten Sie bereits entnehmen, dass die Eltern fĂŒr die Maskenausstattung der Kinder verantwortlich sind. Widersetzt sich ein Kind dem Tragen der Maske fortgesetzt, so kann des vom Unterricht ausgeschlossen werden.
Anstatt einer gestaffelten Zeitplanung, die auf Grund des dafĂŒr notwendigen hohen Personaleinsatzes zu zusĂ€tzlichen UnterrichtskĂŒrzungen gefĂŒhrt hĂ€tte, nehmen wir eine rĂ€umliche Trennung vor:
Die SchĂŒlerinnen und SchĂŒler der Klassen 5-7 dĂŒrfen das SchulgelĂ€nde ausschlieĂlich ĂŒber den Eingang WeberstraĂe betreten und verlassen, sowie ausschlieĂlich die an das Unterhaus grenzenden Schulhöfe benutzen. Die Lernenden der Klassen 8-11 betreten das SchulgelĂ€nde entsprechend nur ĂŒber den Eingang Bergheimer StraĂe und dĂŒrfen nur den Schulhof vor dem Mittelhaus nutzen.
Wird der Unterricht nach Plan erteilt?
In der Oberstufe wird der Unterricht in vollem Umfang erteilt, in der Sekundarstufe I mussten wir aufgrund des fehlenden Personals (Angehörige der Risikogruppen) KĂŒrzungen vornehmen. Es werden jedoch alle FĂ€cher unterrichtet, im Bereich des Wahlpflichtunterrichts Technik auch ĂŒber Videounterricht.
Findet der Ganztag statt?
Ganztagsangebote wird es zu Beginn nur in sehr geringem Umfang geben, wir haben alle uns zur VerfĂŒgung stehenden Lehrerstunden in Unterricht gesteckt. Der Unterricht der Klassen 5-7 endet gewöhnlich am Mittag, so dass die Kinder nicht ĂŒber Mittag in der Schule sind. Die gröĂeren SchĂŒlerinnen und SchĂŒler, die am Nachmittag unterrichtet werden, können ihre Mittagspause auf dem entsprechenden Schulhof verbringen und haben die Möglichkeit, sich bei der SchĂŒlerfirma zu versorgen.
Die Nutzung der Mensa ist sehr kompliziert, gerade mit zwei Schulen. Deshalb werden wir darauf bis zum 31.08.2020 verzichten, so lange gelten die gerade erlassenen Regeln von Seiten der Landesregierung.
Werden die FĂ€cher Sport und Musik erteilt?
Ja! Im Fach Musik wird auf Singen im Raum verzichtet, Sport findet zunĂ€chst einmal drauĂen statt. Um auch die Umkleidesituation möglichst entspannt zu halten, bitten wir die Kinder am Tag des Sportunterrichts soweit möglich in Sportkleidung zur Schule zu kommen.
Was geschieht bei einem Coronafall in der Schule?
Bei VerdachtsfĂ€llen und auch bei Nachrichten ĂŒber bestĂ€tigte FĂ€lle wird immer das Gesundheitsamt eingeschalten, das dann ĂŒber geeignete MaĂnahmen entscheidet.
Mein Kind gehört der Risikogruppe an. Was ist zu tun?
Dazu schreibt das Ministerium:
âGrundsĂ€tzlich sind SchĂŒlerinnen und SchĂŒler verpflichtet, am PrĂ€senz-unterricht teilzunehmen. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht. FĂŒr SchĂŒlerinnen und SchĂŒler mit relevanten Vorerkrankungen finden die Bestimmungen ĂŒber Erkrankungen (§ 43 Absatz 2 SchulG) mit folgender MaĂgabe Anwendung: Die Eltern entscheiden, ob fĂŒr ihr Kind eine gesundheitliche GefĂ€hrdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die RĂŒcksprache mit einer Ărztin oder einem Arzt wird empfohlen. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzĂŒglich die Schule und teilen dies schriftlich mit. Entsprechende Pflichten gelten fĂŒr volljĂ€hrige SchĂŒlerinnen und SchĂŒler. Die Eltern bzw. die betroffenen volljĂ€hrigen SchĂŒlerinnen und SchĂŒler mĂŒssen zum einen darlegen, dass fĂŒr die SchĂŒlerin oder den SchĂŒler wegen einer Vorerkrankung eine erhöhte Wahrscheinlichkeit fĂŒr einen schweren Krankheitsverlauf im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Bei begrĂŒndeten Zweifeln kann die Schule ein Ă€rztliches Attest verlangen und in besonderen FĂ€llen ein amtsĂ€rztliches Gutachten einholen. Besucht die SchĂŒlerin oder der SchĂŒler die Schule voraussichtlich oder tatsĂ€chlich lĂ€nger als sechs Wochen nicht, soll die Schule ein Ă€rztliches Attest verlangen und in besonderen FĂ€llen ein amtsĂ€rztliches Gutachten einholen. FĂŒr die SchĂŒlerin oder den SchĂŒler entfĂ€llt lediglich die Verpflichtung zur Teilnahme am PrĂ€senzunterricht. Sie oder er ist weiterhin dazu verpflichtet, daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfĂŒllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Hierzu gehört auch der Distanzunterricht. Die Verpflichtung zur Teilnahme an PrĂŒfungen bleibt bestehen.â
Ein Angehöriger gehört zur Risikogruppe. Was ist zu tun?
Dazu schreibt das Ministerium:
âSofern eine SchĂŒlerin oder ein SchĂŒler mit einem Angehörigen â insbesondere Eltern, GroĂeltern oder Geschwister â in hĂ€uslicher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung, bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko darstellt, besteht, sind vorrangig MaĂnahmen der InfektionsprĂ€vention innerhalb der hĂ€uslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen. Die Nichtteilnahme von SchĂŒlerinnen und SchĂŒlern am PrĂ€senzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten AusnahmefĂ€llen und nur vorĂŒbergehend in Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein Ă€rztliches Attest des betreffenden Angehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung ergibt.
6 Eine Entbindung von der Teilnahme am PrĂ€senzunterricht kommt vor allem dann in Betracht, wenn sich die oder der Angehörige aufgrund des individuellen Verlaufs ihrer oder seiner Vorerkrankung vorĂŒbergehend in einem Zustand erhöhter VulnerabilitĂ€t befindet. Die Verpflichtung der SchĂŒlerinnen und SchĂŒler zur Teilnahme am Distanzunterricht und zur Teilnahme an PrĂŒfungen bleibt bestehen.â
Bekommt mein Kind von der Schule ein digitales EndgerÀt?
Die Stadt Neuss beschafft fĂŒr die Neusser Schulen 2400 iPads, die dann an die einzelnen Schulen verteilt werden. Die GerĂ€te können dann von âbedĂŒrftigenâ Lernenden per Leihvertrag zur Nutzung ausgeliehen werden. Gerade erarbeitet die Gruppe der Neusser Schulformsprecher GrundsĂ€tze fĂŒr die Feststellung der âBedĂŒrftigkeitâ. Laut Auskunft des SchultrĂ€gers werden die erste GerĂ€te voraussichtlich unmittelbar vor den Herbstferien an den Schulen ankommen. Wenn es so weit ist, werden wir Sie informieren.
Finden die Sitzungen der Schulmitwirkungsgremien statt?
Ja! Sowohl Klassenpflegschaften als auch Schulpflegschaft und Schulkonferenz tagen ganz normal. Die Einladungen werden wie gewohnt verteilt, wĂ€hrend der Veranstaltung besteht natĂŒrlich Maskenpflicht und die RĂ€ume sind bestimmungsgemÀà gereinigt.
Wie immer bitte ich Sie, sich ausschlieĂlich auf die offiziellen Veröffentlichungen der Schule auf der Homepage oder in Papierform zu verlassen. Nachrichten in den Medien oder in sozialen Netzwerken sind immer mit Vorsicht zu genieĂen.



