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Beratungskonzept

6.1 Allgemeine Grundlagen

Beratung in der Schule beinhaltet gleichermaßen pädagogisch – psychologisches Handeln sowie Hilfestellung für den einzelnen Schüler/die einzelne Schülerin. Um größtmögliche Wirkung zu erzielen, sollte sich Beratung an den einzelnen Lebensabschnitten und Entwicklungsstufen einer Schülerin und eines Schülers orientieren. Es sollen neben der Schulleitung, den Kolleginnen und Kollegen und der zu beratenden Schülerin/des zu beratenden Schülers auch die Eltern in den Beratungsprozess mit eingebunden sein.

6.2 Beratungsbereiche und Beratungsanlässe

  • Schullaufbahnberatung
  • Beratung in Unterrichts- und Erziehungsfragen
  • Hilfen für einzelne Schülerinnen und Schüler sowie Eltern bei Erziehungs- und Schulschwierigkeiten

6.3 Pädagogisch-didaktische Beratung

Es gibt zahlreiche Situationen und Fragestellungen rund um die Schule, die von den beteiligten Personen (Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Mitarbeiter und Mitarbeitern und Eltern) als problematisch empfunden werden. Die Intention von Beratung ist es, die Menschen, die an dem Prozess von Erziehung und Lernen beteiligt sind, hier zu unterstützen. Beratung ist ein dialogischer Prozess. Ziel ist es, eine offene Frage zu klären, ein Problem zu verstehen und Handlungs- und Lösungsstrategien zu entwickeln. Grundlage dessen ist „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu leisten, in dem Ratsuchende Unterstützung erfahren im Rahmen von systemischer Beratung.

6.3.1 Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer

Erste Beratungsinstanz sind grundsätzlich die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer. Sie sind zuständig und verantwortlich für die Beratung ihrer Schülerinnen und Schüler und für die Bearbeitung pädagogischer Probleme in der Klasse.

Ist eine klasseninterne Lösung eines Problems nicht möglich, beziehen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer die Beratungslehrer oder die Schulsozialarbeit mit ein.

Insbesondere nehmen die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer folgende Beratungstätigkeiten wahr:

  • individuelle Beratung von Schülerinnen und Schüler und Eltern bei Leistungsschwächen und Verhaltensauffälligkeiten
  • Schullaufbahnberatung von Schülerinnen und Schüler und Eltern (z.B. Versetzung und Abschlüsse) – in Zusammenarbeit mit der Schulleitung
  • Information der Fachlehrerinnen und -lehrer über mögliche Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten bzw. Leistungsschwächen

6.3.2 Fachlehrerinnen und Fachlehrer

Die Fachlehrerinnen und Fachlehrer sind ebenso wie die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer in den normalen Beratungsprozess eingebunden und nehmen ihre Beratungstätigkeit gegenüber Schülerinnen und Schülern ihrer Lerngruppen und deren Eltern wahr.

6.3.3 BeratungslehrerInnen

Die BeratungslehrerInnen begleiten die Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Abteilungen.

Seit dem Schuljahr 2022/23 wurde folgende Aufteilung vorgenommen:

Abteilung I:  Frau Saygili

Abteilung II: Frau Winck

Oberstufe: Frau López Rodriguez

Ebenso unterstützen sie bei der Beratung von Eltern und LehrerInnen.

Die BeratungslehrerInnen werden tätig, wenn sie

  • durch andere mit der Beratung befassten Personen in einen bestehenden Beratungsprozess mit einbezogen wird oder
  • selbst einen Beratungsbedarf feststellt.
  • Therapeutische Maßnahmen werden von den BeratungslehrerInnen nicht durchgeführt. Sie stellen ggf. Kontakt zu außerschulischen Personen oder Institutionen her. Bei der Beratung in Konfliktfällen sind die BeratungslehrerInnen dem Standpunkt der Neutralität verpflichtet. Ihre Aufgaben umfassen in erster Linie Moderation und Vermittlung.

Wichtige Grundprinzipien der Einzelfallberatung sind:

  • dass die zu Beratenden das Angebot freiwillig in Anspruch nehmen
  • dass alle Angaben und Informationen der Schweigepflicht unterliegen, solange es keine eindeutig davon abweichenden Absprachen mit dem zu Beratenden gibt.

Die BeratungslehrerInnen orientieren sich in Gesprächen an systemischen Beratungsstrategien. Ziel der Beratung sollte sein, dass die Betroffenen lernen mit ihren Problemen selbstständig umzugehen und diese zu lösen. Ebenfalls bieten die BeratungslehrerInnen kollegiale Fallberatungen für Lehrerinnen und Lehrer an.

6.3.4 Evangelische Schulseelsorge an der Comenius-Gesamtschule

Die vorliegende Konzeption versteht Evangelische Schulseelsorge als Angebot alltagsunterstützender Begleitung im Lern- und Lebensraum der Comenius Gesamtschule Neuss. Schulseelsorge hilft Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften, Schulpersonal und Eltern bei der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben und Krisensituationen. Dabei berücksichtigt sie aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen und nimmt individuelle Lebensbezüge auf.

Evangelische Schulseelsorge an der Comenius-Gesamtschule Neuss geschieht in Einzelgesprächen, in der Arbeit mit Gruppen und in gestalteten geistlichen Angeboten.  

In den Einzelgesprächen kommen in der Regel aktuelle oder akute Anliegen und Probleme zur Sprache, die für die betreffende Person von besonderer Bedeutung sind. Die Schulseelsorger/innen bieten dafür verschiedene Kontaktmöglichkeiten, wie z. B. Gespräche an der Klassen- oder Lehrerzimmertür oder im Rahmen von Sprechzeiten, bzw. individuell vereinbarten Terminen, an.  

In der Arbeit mit Gruppen werden Fragen und Probleme, die die ganze Gruppe oder Klasse betreffen, durch situationsbezogene Interventionen und Interaktionen aufgenommen.  

In geistlichen Angeboten wird ein Raum für stärkende liturgische Formen, wie Klage, Gebet und Segen sowie für symbolische Rituale eröffnet. Dies geschieht z.B. in Schulgottesdiensten und Andachten.

6.3.5 SonderpädagogInnen

Beratung bei schulischen Problemen für folgende Personengruppen: Kinder, Eltern, Lehrkräfte

z. B.

  • bei Lern- und Verhaltensauffälligkeiten
  • beim Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
  • bei Notwendigkeit von außerschulischen Therapien
  • bei Fragen der Schullaufbahn
  • bei der Integration von Kindern mit besonderem Förderbedarf in die Regelschule

6.3.6 Sozialpädagogen / Schulsozialarbeit

Die Beratung von Schülerinnen und Schülern orientiert sich, wie auch die BeratungslehrerInnen, an systemischen Beratungs-Strategien. Es ist wichtig den einzelnen Jugendlichen in seinem sozialen Kontakt (Schule, Familie, Freundeskreis) zu sehen. Der SozialpädagogInnen begleiten und unterstützt Schüler und Schülerinnen in ihrer individuellen Schullaufbahn. Sie helfen den SchülerInnen und Eltern die Bildungs- und Ausbildungsangebote der Schule ihren Fähigkeiten und Neigungen entsprechend zu nutzen. Die Beratung fördert die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen z.B. Lern- und Verhaltensschwierigkeiten aufzudecken und an ihnen zu arbeiten. Die SozialpädagogInnen arbeiten in einem Netzwerk mit Klassen- und FachlehrerInnen sowie mit außerschulischen Institutionen zusammen. Im Team treffen sich regelmäßig die BeratungslehrerInnen und der SozialpädagogInnen um sich in ihrer Arbeit zu unterstützen. Eine Therapie findet in der Schule und im schulischen Umfeld nicht statt.

6.3.7 Abteilungsleitung

Im Folgenden sind die Bereiche aufgeführt, in denen die Abteilungslietung als Mitglieder der Schulleitung tätig sind. Dabei wird besonders daraufhin gewiesen, dass der größte Teil der Arbeit gemeinsam mit den KlassenlehrerInen und den BeratungslehrerInnen geleistet wird.

Abteilungsleitung I (Klasse 5-7): Frau Wicker

Abteilungsleitung II (Klasse 8-10): Herr Straube

Im Einzelnen:

  • Schüleraufnahmeverfahren
  • Klassenbildung/Jahrgangsorganisation
  • Schullaufbahnberatung
  • Konferenzen mit Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern
  • Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit außerschulischen Stellen und weiterführenden Einrichtungen
  • Einzelberatung von Kolleginnen und Kollegen, Schülerinnen und Schülern und Eltern.
  • Sprechzeiten nach Vereinbarung

6.3.8 Eltern

Pro Schuljahr finden zwei Klassenpflegschaftssitzungen pro Klasse statt. In der Jahrgangsstufe 5 gibt es vor Beginn des Schuljahres einen gemeinsamen Kennenlernnachmittag. An diesem Tag stellen sich die Schulleitung, Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, die Schulsozialarbeit, die Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen und die Vorsitzende des Fördervereins vor.

Ab dem Schuljahr 2016 findet in jedem Halbjahr ein verbindlicher Beratungstag für Eltern und Schülerinnen und Schülern an der Comenius Schule statt.

6.4 Konfliktberatung

  Zeitpunkt   Beratungsanlass   Zuständigkeit
  Alle Klassen   Erziehungsschwierigkeiten   Verhaltensauffälligkeiten   innerfamiliäre Probleme   Lernschwierigkeiten   KlassenlehrerInnen FachlehrerInnen BeratungslehrerInnen SonderpädagogInnen SchulsozialarbeiterInnen  
    Schüler mit Migrationshintergrund   Kollegen mit Sprachkompetenz
    Drogenprävention   SchulsozialarbeiterInnen
    Gewaltprävention   SchulsozialarbeiterInnen  
  Unterstützung der Schülervertretung KlassenlehrerInnen BeratungslehrerInnen
    Konflikte zwischen SchülerInnen   KlassenlehrerInnen SchulsozialarbeiterInnen
     
Zeitpunkt Präventionsprojekte Zuständigkeit
  Stufe 5   Soziales Lernen     KlassenlehrerInnen SchulsozialarbeiterInnen
Stufe 7 Cybermobbing Schulsozialarbeit in Zusammenarbeit mit der Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
  Zeitpunkt   Beratungsanlass   Zuständigkeit
    Konflikte m. Schulleitung     Konflikte zwischen Lehrern     Konflikte LehrerInnen/ SchüleInnen / Klassen   Lehrerrat     Lehrerrat     Kollegiale Fallberatung (auf Anfrage) Schulsozialarbeit

6.5 Laufbahnberatung

Die Wahlen des Wahlpflichtfaches ab der Klasse 7 werden von der Schulleitung vorbereitet. Ihre Aufgabe besteht darin, die zeitliche Abfolge der Informationen und Wahlen sowie deren Auswertung zu koordinieren. Klassen- und Fachlehrer informieren und beraten sowohl Eltern als auch Schülerinnen und Schüler. Inhalte dieser Beratung sind das individuelle Leistungsvermögen, die Neigungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie die Bedeutung der Wahl für den angestrebten Schulabschluss.

Eine ebenso sorgfältige Information und Beratung kommt der Entscheidung für eine weitere Fremdsprache (Spanisch) in der Jahrgangsstufe 9 zu.

Zur Information über den voraussichtlichen Schulabschluss erhalten alle Schülerinnen und Schüler ab dem ersten Halbjahr des neunten Jahrgangs ihre Abschlussprognosen. Diese werden halbjährlich dem Zeugnis beigefügt und sind Gegenstand der regelmäßigen Laufbahnberatung, die auf der Grundlage des Leistungsstandes auch zum jeweiligen Quartal vorgenommen wird.

Die begleitende Information und Beratung zu Fragen der Schullaufbahn und im Zusammenhang mit der Berufs- bzw. Studienwahlvorbereitung stellen wichtige Orientierungs- und Entscheidungshilfen in der Sekundarstufe I unserer Schule dar. Um Schülerinnen und Schüler sowie Eltern eine optimale Planung der individuellen Schullaufbahn zu ermöglichen, stellt die Comenius Gesamtschule Informationsmaterial zur Verfügung und führt regelmäßige Informationsverantstaltungen auf Jahrgangsebenen durch. Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sowie die Abteilungsleitung informieren und beraten darüber hinaus im Rahmen von Elternabenden, Beratungstagen und Sprechstunden. Sie werden von einer Berufswahlkoordinationskraft, der Abteilungsleitung sowie externen Beraterinnen und Beratern unterstützt.

Ab Klasse 7 werden die Hauptfächer „Mathematik“ und „Englisch“ in Grund- und Erweiterungskurse differenziert. Hierbei entscheiden die Noten am Ende des 6. Schuljahres über die Zuteilung in G- und E-Kurse.

Ab Klasse 9 wird das Hauptfach „Deutsch“ in Grund- und Erweiterungskurse differenziert. Hierbei entscheidet die Note am Ende des 8. Schuljahres über die Zuteilung in G- und E-Ebene.

Ab Klasse 9 wird ebenfalls der naturwissenschaftliche Unterricht nach Schwerpunkten differenziert.

6.6 Beratung in der Sekundarstufe II

6.6.1 allgemeine Struktur der Beratung

Die Beratung in der Oberstufe setzt sich wie folgt zusammen:

  • Laufbahnberatung
  • psychosoziale Beratung
  • Lern- und Methodenberatung
  • Studien- und Berufsberatung

6.6.2 Laufbahnberatung

Die Laufbahnberatung und die damit verbundenen, vielfältigen Informations-, Beratungs- und Überprüfungsaufgaben durch das Oberstufenteam (Jahrgangsleitungen und Oberstufenkoordinator) ergeben sich aus § 5 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die gymnasiale Oberstufe:

  • Die Schule informiert die Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte über die wesentlichen Regelungen für den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe. Sie berät die Schülerinnen und Schüler bei der Wahl der Schullaufbahn und prüft zu Beginn eines jeden Schuljahres, ob die Wahl- und Belegungsbedingungen erfüllt sind. (…)

  • Der Oberstufenkoordinator, Herr Müller, und die für die Jahrgangsstufe zuständigen Lehrkräfte (BeratungslehrerInnen nehmen die Informations-, Beratungs-, Prüfungs- und Dokumentationsaufgaben gemäß dem Geschäftsverteilungsplan der Schule wahr.

Der Oberstufenkoordinator stellt die Koordination des Gesamtsystems der Oberstufe sicher, berät aber auch die Schülerinnen und Schüler – ggf. auch Eltern und Lehrerinnen und Lehrer – in besonderen Fällen. Aufgrund seiner besonderen Verantwortlichkeit bei der Vorbereitung und Durchführung der Abiturprüfungen begleitet und berät er – gemeinsam mit der Jahrgangsstufenleitung – insbesondere die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe Q2 in der letzten Phase ihrer Schullaufbahn.

Die individuelle Betreuung und Beratung einzelner Schülerinnen und Schüler, (Einzelgespräche) sowie einzelner Schülergruppen geschieht auf der Ebene der Jahrgangsstufen durch die jeweiligen JahrgangsstufenleiteInnen. Diese umfasst neben den Aufgaben der Beratung hinsichtlich der Schullaufbahn, auch die vielfältigen Koordinations-, Beratungs- und Informationsaufgaben, die in der Sekundarstufe I der Klassenlehrer übernimmt.

Die allgemeinen Beratungstermine werden von der Oberstufenkoordination unter Mitarbeit der BeratungslehrerInnen der jeweiligen Stufe durchgeführt. Die Einzelberatung erfolgt i.d.R. durch die Beratungslehrerinnen und -lehrer.

Folgende Beratungstermine sind fester Bestandteil im Ablauf der gymnasialen Oberstufe:

Jgst. 10, zum Ende des Schuljahres:

  • Zentrale Informationsveranstaltung zur gymnasialen Oberstufe für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern mit den Schwerpunkten: Einführungsphase, schulspezifische Fächerwahl

EF, Ende des Schuljahres:

  • Zentrale Informationsveranstaltung zur Wahl der Leistungskurse, Gesamtqualifikation und Abiturbedingungen
  • Wochenstunden, Kursbelegung, Notenpunkte, Wiederholung, Rücktritt
  • Informationen zur besonderen Lernleistung
  • Ausblick auf das Abiturverfahren

Q1, am Anfang des Schuljahres:

  • Wiederholung der Punkte Kursbelegung (LK, GK, VF und PK)
  • Vorstellung des Konzepts der Projektkurse
  • Die Bedingungen für eine notwendige und freiwillige Wiederholung

Q2, Anfang des 1. Halbjahres:

  • Informationsveranstaltung zur Wahl des 3. und 4. Abiturfachs, ausgeschlossene Abiturkombinationen, Mathematik als Abiturfach
  • Die Gesamtqualifikation, Block I, Bedingung der Abiturzulassung, Berechnung der Gesamtqualifikation, Verfahren bei Nichtzulassung
  • Das Vorgehen beim freiwilligen Rücktritt vor der Tagung des ZAA
  • Bedingungen für Block II, mündliche Abiturprüfungen im 4. Fach (1. Und 2. Prüfungsteil, Inhalte, Anforderungsbereiche)
  • Die mündlichen Prüfungen im 1.- bis 3. Abiturfach (Reihenfolge, Rücktritt, Absetzten einer Prüfung)
  • Wiederholung der Abiturprüfung, Erkrankung/Versäumnis, Täuschungshandlungen
  • Q2, Ende der Q2

  • Informationsveranstaltung zur Abiturprüfung, Terminplan
  • Allgemeines: Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit und äußere Form, Aushänge, etc.
  • Täuschungshandlungen
  • Rücktritt, Erkrankung, Versäumnis
  • Abiturverfahren: Ablauf der schriftlichen und mündlichen Prüfungen, Aufgaben der Kommissionsmitglieder, Räume, Aufgaben, Zeiten und Hilfestellungen vor und während der Prüfung
  • Wiederholung der Abiturprüfung, Abiturzeugnis

Klasse 10, Ende des 2. Halbjahres:

Auch die LehrerInnen untereinander stimmen sich ab und beraten über SchülerInnen der 10er Klassen, die zukünftig die Oberstufe besuchen. So findet ein Treffen zwischen KlassenlehrerInnen der 10er Klassen und den zukünftigen EF- BeratungslehrerInnen statt, um auf individuelle SchülerInnen und ihre Bedürfnisse eingehen zu können und einen bestmöglichen Start in der Oberstufe für alle SchülerInnen zu gewährleisten.

An der Comenius-Gesamtschule betreuen je zwei BeratungslehrerInnen eine Jahrgangsstufe der Sekundarstufe II.

(Stand: Schuljahr 2022/2023)

EF: Frau Schmitz und Herr Esser

Q1: Frau López Rodriguez und Herr Sisman

Q2: Frau Schneider und Herr Freiberg

Die BeratungslehrerInnen sowie die Oberstufenkoordination stehen in ständigem Austausch, um eine einheitliche Beratung zu gewährleisten. Zur Aufarbeitung von Problemen und zur Evaluation finden regelmäßige Treffen statt.

Eine enge Verzahnung der Beratung mit dem Mittelstufenkoordinator im Hinblick auf die Fremdsprachenwahl (Spanisch) in Klasse 9 gewährleistet eine frühe Entscheidungshilfe für mögliche Laufbahnen in der gymnasialen Oberstufe.

Hinzu kommt die Beratung der Kolleginnen und Kollegen, sofern formale Regelungen für die Oberstufe für die Unterrichtenden von Belang sind (z.B. Projektkurse, Verfahren in Prüfungen usw.).

Die Comenius Gesamtschule fördert die selbstständige Planung der Schullaufbahn der SchülerInnen durch die Einbindung des Laufbahnplanungswerkzeugs “LuPO”.

Die Informations- und Beratungssituationen zur Schullaufbahn sind primär sachbezogen und richten sich darauf, den SchülerInnen bei der Lösung eines Problems zur Seite zu stehen, ihre individuellen Lern- und Laufbahnwünsche auf die Pflichtbedingungen der APO-GOSt und die schulorganisatorischen Möglichkeiten abstimmen zu müssen.

Die Laufbahnberatung führt aber im Einzelfall weit über die rechtlich-organisatorische Problematik der Laufbahnbedingungen hinaus. Dies ist besonders der Fall, wenn deutlich wird, dass eine Schullaufbahn gefährdet ist und das angestrebte Bildungsziel möglicherweise nicht erreicht wird. Die Beratung hat dann zum Ziel, die persönliche Leistungsfähigkeit zu verbessern oder auch über sinnvolle Alternativen zur gymnasialen Oberstufe bzw. zur Allgemeinen Hochschulreife nachzudenken.

Wie die Klassenleitung so ist auch die Jahrgangsstufenleitung in vielen Situationen beratend, vermittelnd und auch kontrollierend gefordert, in denen persönliche, soziale oder leistungsbedingte Probleme bzw. Konflikte die schulische Arbeit behindern oder gar den schulischen Erfolg in Frage stellen.

6.6.3 Psychosoziale Beratung

An der Comenius Gesamtschule gibt es für die Oberstufe eine speziell ausgebildete Beratungslehrkraft, Frau López Rodriguez. Sie berät und vermittelt bei Bedarf. Wie der Erlass für „Beratungstätigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule“ vom 02.05.2017 vorgibt, arbeitet sie mehr als Lotsin. Sie hat eine zentrale Vermittlungsrolle in der Schule, selbstverständlich unterstützt durch die schulpsychologischen Dienste sowie dem Schulsozialarbeitsteam der Schule.

Folgende Beratungsangebote werden offeriert:

  • Hilfestellung bei Arbeits- und Prüfungsschwierigkeiten
  • Beratung in Krisensituationen (individuell, schulisch, familiär)
  • Konfliktmoderation bei Problemen zwischen SchülerInnen untereinander
  • Konfliktmoderation bei Problemen zwischen Schülerinnen/Schülern und Lehrern
  • Vermittlung von Kontakten zu außerschulischen Beratungsangeboten (schulpsychologischer Dienst, Erziehungsberatung)
  • Beratung und Begleitung beim Übergang in eine andere/von einer anderen Schulform

Des Weiteren kümmert sich unsere Schulsozialarbeiter, Herr Stephan Eichhorn und Herr Heiko Ritters, um schulmüde SchülerInnen, indem sie Gespräche mit Eltern und SchülerInnen führen, Hilfestellungen leisten und auch an außerschulische Fachdienste vermitteln.

(Verweis: Brückenklassenkonzept)

Des Weiteren steht der Schulsozialarbeiter Herr Rick und die Schulsozialarbeiterin Frau Lüleci bei Konfliktsituationen zur Verfügung.

6.6.4 Lern- und Methodenberatung

Neben der fortlaufenden fachspezifischen Lern- und Methodenberatung werden in der gymnasialen Oberstufe der Comenius Gesamtschule drei Veranstaltungen angeboten, die allgemeine Bedingungen des Lernens zum Schwerpunkt haben.

  • Zu Beginn der Einführungsphase finden am Schuljahresanfang die Lerntage statt, an denen die gesamte Jahrgangsstufe teilnimmt. Formale, inhaltliche und methodische Aspekte des Lernens in der Oberstufe werden in Gruppen sowie im Plenum erörtert.
  • Zu Beginn der Qualifikationsphase 1 finden am Schuljahresanfang die Lerntagestatt, an denen wiederholt methodische Aspekte des Lernens vertieft werden.
  • Zu Beginn der Qualifikationsphase 2 finden am Schuljahresanfang die Lerntagestatt, an denen Inhalte der Qualifikationsphase 1 wiederholt sowie methodische Aspekte des Lernens gefestigt werden.

6.6.5 Studien- und Berufsberatung

Genaue Informationen zur Studien- und Berufsberatung sind im Konzept „Studien- und Berufsberatung“ vorzufinden.